Architektenrecht

Obwohl zum Architektenrecht mit der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfassende Spezialregelungen existieren, stehen die Beteiligten im Falle einer Auseinandersetzung meist vor komplexen Problemen. Dies begründet sich oft dadurch, dass zunächst zwischen Bauherrn und Architekten eine enge Vertrauensbasis besteht und wichtige Aspekte nicht schriftlich fixiert werden. Darüber hinaus ist die HOAI selbst für Fachleute oft schwer verständlich. In diesem Bereich bieten wir eine kompetente Beratung für unsere Mandanten durch Herrn Rechtsanwalt Rainer Oberzier.

Hierbei beraten wir sowohl Architekten als auch Bauherrn im Zusammenhang mit der Baumaßnahme und bei Abrechnungsfragen. Gerade im Architektenrecht ist eine individuelle Gestaltung von Verträgen dringend geboten, um spätere Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Darüber hinaus ist eine Abrechnung unter Beachtung aller Vorgaben der HOAI selbst für Architekten eine Herausforderung. Durch unsere anwaltliche Beratung stellen wir eine nachvollziehbare Schlussrechnung sicher, welche dann oftmals vom Bauherrn akzeptiert wird. Auf der anderen Seite bieten wir dem Bauherrn eine Überprüfung von Schlussrechnungen an, da diese oftmals Fehler enthalten.

Unsere Tätigkeit umfasst hierbei insbesondere folgende Bereiche:

  • Prüfung und Gestaltung von Architektenverträgen
  • urheberrechtliche Fragen
  • Honorar (Planungsänderungen, Zusatzleistungen, wiederholte Grundleistungen)
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Honoraransprüchen
  • Beratung bei Haftungsfragen
  • Gewährleistungsansprüche
  • Beratung im Zusammenhang mit Kündigungen
  • Aushandeln von Abwicklungsvereinbarungen

Durch die richtige Strategie ist im Architektenrecht oftmals eine kurzfristige außergerichtliche Verständigung möglich. Anderenfalls vertreten wir zielstrebig die Interessen von Architekten oder Bauherrn in gerichtlichen Verfahren. Oftmals wird Architekten in Prozessen gegen Bauunternehmen der Streit verkündet oder es wird ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet. Auch hier ist es wichtig, frühzeitig durch anwaltliche Beratung die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Rainer Oberzier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schillerstraße 23
50858 Köln (Weiden)

Tel.:02234 74039
Fax:02234 76616

oberzier@wilke-rechtsanwaelte.de