Wettbewerbsrecht

Die zentralen Vorschriften zum Wettbewerbsrecht finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es verbietet vor allem die Irreführung von Verbrauchern, bestimmte Formen der vergleichenden Werbung, der Behinderung oder Rufausbeutung von Wettbewerbern und die Nachahmung fremder Produkte.

Bereits bei der Vorbereitung von Werbemaßnahmen oder der Entstehung eines Internetauftritts sollten wettbewerbsrechtliche Grauzonen durch frühzeitige anwaltliche Beratung erkannt und vermieden werden. Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche erfolgt in der Regel mit Hilfe von Abmahnungen oder im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. In beiden Fällen gilt es richtig zu reagieren und vor allem nicht unüberlegt Unterlassungserklärungen abzugeben oder Verfügungen zu akzeptieren, die weitreichende, auch finanzielle Folgen haben können. Es ist deshalb eine schnelle und eingehende Prüfung der Rechtslage erforderlich.

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Geltendmachung und Verteidigung ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche. Unser Leistungsspektrum umfasst vor allem folgende Leistungen:

  • Interessenvertretung bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, z.B. durch Wettbewerber, Wettbewerbszentrale und Interessenverbände
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen aufgrund von Wettbewerbsverstößen (z.B. in Kleinanzeigenportalen wie kalaydo oder eBay, Verletzung von Impressumspflichten sowie bei mangelhaften Angaben zum Datenschutz)
  • Beratung und Vertragsgestaltung für Werbeformen, insbesondere im Internet
  • Beratung im Bereich Online-Marketing, E-Mail-Werbung, Telefonmarketing
Prof. Dr. Daniel Knickenberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schillerstraße 23
50858 Köln (Weiden)

Tel.:02234 74039
Fax:02234 76616

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