Verkehrsrecht (einschließlich Straf- und Bußgeldsachen)

Aufgrund ständig wachsender Mobilität entstehen immer häufiger verkehrsrechtliche Probleme. Dies betrifft sowohl Unfallsachen als auch Sanktionen aufgrund eines vermeintlichen Fehlverhaltens im Straßenverkehr. Oftmals hat eine kurzfristige Problemlösung existenzielle Bedeutung. Wir bieten durch Herrn Rechtsanwalt Rainer Oberzier eine spezialisierte Beratung, um im Fall eines Verkehrsunfalls oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens schnelle Klärungen herbeizuführen.

Der Pkw ist nach einer Immobilie die teuerste Anschaffung, so dass ein Unfall zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen führen kann. Aus diesem Grunde setzt sich Rechtsanwalt Oberzier umgehend mit den beteiligten Haftpflichtversicherungen in Verbindung, um eine kurzfristige Schadensregulierung zu erreichen. Auch für die Zwischenzeit kann oftmals eine Mobilität oder eine finanzielle Entschädigung sichergestellt werden. Im Falle unberechtigter Kürzungen der Schadensersatzansprüche werden diese auch gerichtlich weiter verfolgt, so dass Sie letztlich zu Ihrem Recht gelangen.

Unsere Tätigkeit umfasst hierbei folgende Bereiche:

  • Beratung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall einschließlich Vermittlung von Sachverständigen
  • Beratung für eine optimale Schadensregulierung
  • Durchsetzung sämtlicher Schadensersatzansprüche
  • Korrespondenz mit der eigenen und gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • Beratung im Zusammenhang mit der Reparaturmaßnahme

Sowohl bei Verkehrsunfällen als auch im normalen Straßenverkehr kann man zudem plötzlich mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren konfrontiert werden. Neben teils erheblichen Geldbußen ist der Verlust des Führerscheins für viele besonders problematisch.

Auch wenn im Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorgesehen ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dass von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen wird. Hierfür sind jedoch eine spezialisierte Beratung und ein umfassender Vortrag erforderlich. Rechtsanwalt Oberzier entwickelt hierbei im Vorfeld mit Ihnen die richtige Strategie, um die Folgen einer Ordnungswidrigkeit möglichst gering zu halten.

Gleiches gilt im Fall eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit einem verkehrsrechtlichen Verstoß. Bei einem Verkehrsunfall droht neben den zivilrechtlichen Ansprüchen auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Durch die richtige Vorgehensweise kann hier oftmals aber eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden können bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort erhebliche strafrechtliche Sanktionen einschließlich Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen. Auch hier kann Rechtsanwalt Oberzier durch frühzeitige Beratung und eine entsprechende Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft zumeist erreichen, dass der Mandant seinen Führerschein nicht abgeben muss.

In allen Fällen ist es jedoch dringend geboten, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, da unüberlegte Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft einer erfolgreichen Verteidigung zumeist im Wege stehen.

Rainer Oberzier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schillerstraße 23
50858 Köln (Weiden)

Tel.:02234 74039
Fax:02234 76616

oberzier@wilke-rechtsanwaelte.de