Strafrecht

Neben seiner umfassenden Beratungstätigkeit im Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung) und im Arbeitsrecht (Arbeitgeber-/Arbeitnehmerinteressen) vertritt Dr. Wilke seine Mandanten auch im Strafrecht.

Jeder kann – verschuldet oder unverschuldet – in eine Situation geraten, die anwaltlichen Beistand erforderlich macht. Schon der erste Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft birgt Risiken, die sich in einem späteren Gerichtsverfahren nachteilig auswirken können. Hier gilt zunächst die allseits bekannte Regel „ohne meinen Anwalt kein Wort“.

Über den Anhörungsbogen in einem Bußgeldverfahren oder über die Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung sollte der Anwalt unverzüglich informiert werden. Nach Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten entscheidet Rechtsanwalt Dr. Wilke in Absprache mit dem Mandanten, ob eine schriftsätzliche Einlassung zu dem Tatvorwurf hilfreich ist, wonach es dann häufig zu einer Einstellung des Verfahrens ohne einen Hauptverhandlungstermin vor Gericht kommt.

Ansonsten verteidigt Rechtsanwalt Dr. Wilke seine Mandanten vor Gericht mit Eloquenz und großem Engagement. Seine langjährige Erfahrung in zivilrechtlichen Streitfällen kommt ihm insbesondere bei wirtschaftsrechtlichen Vorfragen und bürgerlich-rechtlichen Hintergründen zugute.

Dr. Norbert Wilke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Schillerstraße 23
50858 Köln (Weiden)

Tel.:02234 74039
Fax:02234 76616

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